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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen 

1) Angaben zum Dienstanbieter 

Name des Unternehmens: Guba 51 Kft. 

Eingetragener Sitz: 8693 Lengyeltóti, Fonyódi utca 10.

 Standort: 8693 Lengyeltóti, Berzsenyi utca 6.

 Unternehmensregisternummer: 14 09 313511 

Adószám:24334783-2-14 

2. allgemeine Regeln 

2.1 Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ – im Folgenden „AGB“ genannt – regeln die Bedingungen für die Nutzung der vom Dienstleister betriebenen Unterkunftseinrichtungen der Pension Kira in der Berzsenyi utca 6, 8693 Lengyeltóti sowie die damit verbundenen Dienstleistungen des Dienstleisters. 2.2 Die vorliegenden AGB schließen nicht aus, dass der Dienstleister in Bezug auf die von ihm angebotenen Dienstleistungen einen gesonderten Vertrag abschließt, dessen spezifische Bestimmungen von den vorliegenden Bestimmungen abweichen können. 

3. die Vertragspartei

 3.1 Der Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person oder die Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die die Dienstleistungen des Dienstleisters bestellt oder in Anspruch nimmt. Die Vertragspartei ist auch die natürliche Person, die die Dienste des Dienstleisters tatsächlich in Anspruch nimmt. Die Person, die die Dienstleistungen bestellt und/oder in Anspruch nimmt, wird im Folgenden als „Gast“ bezeichnet. 3.2 Der Dienstleister und der Kunde werden bei Erfüllung der Bedingungen Vertragsparteien des Dienstleistungsvertrags, im Folgenden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

 4. das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags, das Buchungsverfahren, die Änderung der Buchung 

4.1 Der Dienstleister wird dem Gast innerhalb von 36 Stunden nach Erhalt der Angebotsanfrage ein Angebot unterbreiten, entweder mündlich (persönlich, telefonisch) oder schriftlich (per Brief, Fax, EAbonnieren Sie DeepL Pro, um dieses Dokument zu bearbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf www.DeepL.com/pro Mail, online). Geht die tatsächliche Bestellung des Gastes nicht innerhalb von 36 Stunden nach Absendung des Angebots schriftlich ein, so ist der Dienstleister von seiner Verpflichtung zur Abgabe eines Angebots befreit und die Verpflichtung des Dienstleisters zur Abgabe eines Angebots erlischt. 4.2 Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des vom Gast erteilten Auftrages – Bestellung – durch den Dienstleister zustande, und im Hinblick auf diese schriftliche Bestätigung gilt der Auftrag als schriftlich geschlossener Vertrag. Die mündliche Bestellung bzw. Auftragsänderung gilt nur dann als vertragliche Verpflichtung, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurde, die mündliche Bestätigung der Bestellung bzw. Auftragsänderung begründet keine vertragliche Verpflichtung. 4.3 Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes ist zeitlich befristet. 4.4 Entscheidet sich der Kunde vor Ablauf der Festlaufzeit, die Dienstleistung bis zum Ablauf der Festlaufzeit nicht zu nutzen, ist der Kunde weiterhin verpflichtet, den vollen Preis der Dienstleistung an den Dienstleister zu zahlen, und der Dienstleister ist berechtigt, den vollen Preis der bestellten Dienstleistung zu verlangen. Der Dienstleister ist berechtigt, das vom Gast aufgegebene Zimmer vor Ablauf der festgelegten Frist weiterzuverkaufen. 4.5 Der Gast ist nur dann berechtigt, die Leistung zu verlängern, wenn der Dienstleister dem vor Ablauf der Festlaufzeit zustimmt. 4.6 Der Dienstleistungsvertrag kann nur durch den gemeinsamen schriftlichen Willen der Vertragsparteien geändert werden. 

5. die Kündigungsbedingungen

 5.1 Wenn der Gast nicht anreist oder seine Bestellung nicht fristgerecht storniert, hat er eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe dem Gesamtbetrag der bestellten Leistung entspricht. Im Falle einer Stornierung oder Nichtbeantwortung einer Stornierung erlischt unabhängig von der Zahlung der Vertragsstrafe die Verpflichtung des Dienstleisters zur Bereitstellung der Unterkunft und der Dienstleister ist berechtigt, das nicht genutzte Zimmer an einen anderen Gast zu vermieten. 5.2 Allgemeine Stornierungsbedingungen: Die Stornierung ist 22 Tage vor dem Anreisedatum kostenlos. Bei einer Stornierung innerhalb von 21-15 Tagen vor dem Anreisedatum wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Buchung fällig, bei einer Stornierung innerhalb von 14-8 Tagen vor dem Anreisedatum eine Vertragsstrafe in Höhe von 60 % des Gesamtbetrags der Buchung und bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Anreisedatum eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der Buchung. Ausgenommen sind Reservierungen, die in der Stornierungspolitik der mit dem Dienstleister vertraglich vereinbarten Unterkunftsportale unter den dort beschriebenen Bedingungen festgelegt wurden. 5.3 Bei Einzel- und Aktionsangeboten unterliegen die Stornobedingungen den im Angebot genannten Bedingungen. Die Rabatte der zeitlich begrenzten Angebote gelten für den gesamten Inhalt und die gesamte Dauer des Pakets und können nicht unterbrochen oder verkürzt werden. Wird dennoch ein solcher Antrag gestellt, verlangt der Dienstleister den vollen Preis für das Paket. 5.4 Der Dienstleister zieht die Vorauszahlung von der Höhe der Strafe ab.

6. die vom Diensteanbieter angewandten Preise 

6.1 Die Preise für die Zimmer der Pension sind an der Rezeption erhältlich, die Preise für andere Dienstleistungen des Dienstleisters, die keine Unterkunftsleistungen sind, sind in den jeweiligen Abteilungen der Pension und auf der Website der Pension zu finden, können aber auch an der Rezeption angefordert werden. 6.2 Es steht dem Dienstleister frei, seine Preise jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, wobei dies natürlich nicht für Preise gilt, die der Dienstleister bereits in seinem Preisangebot auf Anfrage der Vertragspartei angeboten hat. 6.3 Der Dienstleister ist berechtigt, seine Preise in ungarischen Forint und in jeder konvertierbaren Währung festzulegen. 6.4 Der Dienstleister verpflichtet sich, seine aktuellen Zimmerpreise, Sonderangebote, Ermäßigungen und sonstige Angebote auf der Website www. kirapanzio.hu zu veröffentlichen. 

7. rabatte

 7.1 Der Leistungserbringer bietet Gästen, die mit Kindern unter 5 Jahren anreisen, Ermäßigungen an, deren Höhe auf der Website der Pension angegeben ist. 7.2 Der Leistungserbringer informiert auf der Website der Pension über weitere Ermäßigungen, die über die in Ziffer 7.1 genannten Dauerrabatte hinausgehen. 

8. die Art der Zahlung und ihre Garantie

 8.1 Der Dienstleister gibt in der schriftlichen Bestätigung an den Gast den Gesamtbetrag der bestellten Dienstleistungen an, der für den gesamten Aufenthalt berechnet wird. 8.2 Der Dienstleister hat das Recht, vom Gast eine Vorauszahlung zu verlangen, deren Höhe in der Bestätigung angegeben wird. Der festgelegte Betrag muss innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden. Die vorbereitete Vorschussrechnung wird an Ort und Stelle zugestellt, kann aber auf Wunsch auch per E-Mail zugesandt werden. Im Falle einer Stornierung wird der Dienstleister die geleistete Anzahlung gemäß den Stornierungsbedingungen behandeln. 8.3 Der Dienstleister wird den Verbrauch des Gastes in den Verpflegungseinheiten des Gästehauses mit dem Zimmerkonto des Gastes verrechnen oder der Gast kann in der Verpflegungseinheit bar bezahlen. 8.4 Der Gast ist berechtigt und verpflichtet, den Preis der Dienstleistung in ungarischen Forint und/oder nach seiner Wahl in einer anderen Währung zu bezahlen, die der Dienstleister in der an der Rezeption und/oder auf der Webseite www. kirapanzio.hu angebrachten Mitteilung zur Annahme angekündigt hat. 8.5 Der Gast ist verpflichtet, den fälligen Betrag für den Aufenthalt in der Pension und die während des Aufenthalts in Anspruch genommenen Dienstleistungen/Verbrauchsgüter spätestens vor seiner endgültigen Abreise aus dem Hotel zu bezahlen. 8.7 Bei unbezahlter Abreise und/oder bei Schäden, die beim Auszug aus den Zimmern nach der Abreise entstanden sind, wird das Gästehaus neben der polizeilichen Anzeige seine Ansprüche gegenüber dem Gast auf dem Rechtsweg geltend machen, wobei die Kosten zu Lasten des Gastes gehen. 8.8 Der Dienstanbieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch die Verwendung eines Zahlungsinstruments entstehen Die Kosten können der Vertragspartei auferlegt werden. 

9. wie und unter welchen Bedingungen man den Dienst nutzen kann

 9.1 Die Gäste erhalten bei ihrer Ankunft eine Karte, auf der der/die Gast/Gäste, der/die im Zimmer übernachtet/übernachten, eingetragen werden müssen. Die Anmeldung setzt das korrekte Ausfüllen des Anmeldeformulars und den Nachweis der Identität des Gastes voraus. Die Vorlage des Ausweises ist eine Vertragsbedingung, die für die Pension als unerlässlich gilt. Für Staatenlose und Nicht-EUBürger ist die Vorlage und Aushändigung eines Staatenlosenausweises oder Reisepasses gesetzlich vorgeschrieben. 9.2 Der Gast kann das bestellte und vom Dienstleister bestätigte Zimmer ab 14:00 Uhr am Anreisetag reservieren (Check-in). 9.3 Möchte der Gast das Zimmer am Anreisetag vor der in Artikel 9.2 genannten Check-in-Zeit beziehen, so kann er dies gegen eine zusätzliche Gebühr tun, je nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Vereinbarung mit dem Dienstleister. 9.4 Der Gast muss das Zimmer mit seinem Gepäck und seinen Sachen bis 10.00 Uhr am Tag des Checkouts verlassen und die beim Check-in erhaltene Karte bei der an der Rezeption. 9.5 Falls der Gast das Zimmer am Abreisetag nach der in Klausel 9.4 genannten Check-out-Zeit verlassen möchte, kann er dies gegen eine zusätzliche Gebühr tun, je nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Vereinbarung mit dem Dienstleister. 9.6 In der Unterkunft sind keine Haustiere erlaubt. 9.7 Der Dienstleister ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern, wenn: a) der Gast das ihm zur Verfügung gestellte Zimmer nicht ordnungsgemäß nutzt oder die vom Dienstleister erbrachten Leistungen und/oder die dafür genutzten Räumlichkeiten nicht ordnungsgemäß in Anspruch nimmt; b) der Gast die Ruhe und den Frieden des Gästehauses stört und das störende Verhalten trotz Aufforderung nicht einstellt; c) der Gast die Sicherheitsvorschriften der Pension nicht einhält (z.B. an einem verbotenen Ort raucht und das Rauchen trotz Aufforderung nicht einstellt); d) der Gast verhält sich gegenüber den Angestellten oder Gästen des Gästehauses unangemessen oder unhöflich, steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder verhält sich bedrohlich, beleidigend oder in anderer Weise inakzeptabel; e) der Gast ansteckend ist oder an einer Krankheit leidet, die die Ruhe und den Frieden der anderen Gäste stört; 9.8 Der Gast nutzt alle Leistungen der Pension während des gesamten Aufenthaltes auf eigene Gefahr. 9.9 Der Aufenthalt in den Zimmern der Pension ist nur den an der Rezeption angemeldeten Gästen gestattet. Der Gast ist für das Verhalten seines Besuchers verantwortlich, einschließlich der von ihm verursachten Schäden. Die Haftung für Schäden, die der Gast dem Gast und/oder Dritten zufügt, ist ausgeschlossen. Das Gästehaus kann eine zusätzliche Gebühr für jeden Gast erheben, der die in der Reservierung angegebene Personenzahl überschreitet. 9.10. Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht eines Elternteils oder einer anderen von den Eltern bevollmächtigten volljährigen Person im Zimmer aufhalten. Die Person, die das Kind begleitet, ist für die Sicherheit des Kindes und die von ihm verursachten Schäden verantwortlich. Gäste unter 14 Jahren können die Leistungen der Pension nur in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen geschäftsfähigen Person, die von diesem Elternteil ermächtigt wurde, in Anspruch nehmen. Personen unter 18 Jahren dürfen in den Räumlichkeiten und bei Veranstaltungen der Pension keinen Alkohol konsumieren. Der Elternteil einer Person unter 18 Jahren oder eine von ihm bevollmächtigte, geschäftsfähige Person muss sicherstellen, dass diese Verpflichtung eingehalten/erfüllt wird. Der Elternteil oder die von ihm bevollmächtigte geschäftsfähige Person trägt die volle Verantwortung für die rechtlichen, moralischen und finanziellen Folgen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung. 

10. die Rechte des Gastes 

10.1 Der Gast hat nach dem Vertrag Anspruch auf die Nutzung des bestellten Zimmers und der Einrichtungen der Unterkunft, die zum normalen Leistungsumfang gehören, und fallen nicht unter die besonderen Bedingungen. 10.2 Der Gast kann die Erbringung der Dienstleistungen des Dienstleisters reklamieren. Der Dienstleister verpflichtet sich, die bei ihm schriftlich oder mündlich an der Rezeption eingereichte und protokollierte Beschwerde innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu prüfen und dem Gast eine inhaltliche Antwort zu geben.

 11. die Pflichten des Gastes 

11.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister die im Vertrag bestellten Leistungen spätestens zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt und auf die dort genannte Weise zu bezahlen. 11.2 Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Minderjährige, die unter seiner Aufsicht stehen, im Hotel des Dienstleisters jederzeit unter Aufsicht von Erwachsenen bleiben. 11.3 Der Gast ist verpflichtet, einen von ihm erlittenen Schaden unverzüglich an der Rezeption der Pension zu melden und der Pension alle notwendigen Informationen zu erteilen, die zur Klärung der Schadensumstände oder zur Einleitung von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren erforderlich sind. 11.4 Dem Gast ist es nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke in die Verpflegungseinheiten des Dienstleisters mitzubringen. 11.5 Das Mobiliar und die Ausrüstung des Bed and Breakfast dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bed and Breakfast aus den Räumlichkeiten des Bed and Breakfast entfernt werden. Eine Umgestaltung des Gästezimmers oder das Verschieben von Möbeln darf nur von einem Mitarbeiter des Gästehauses oder einer vom Gästehaus beauftragten Person vorgenommen werden. 11.6 In den Gästezimmern dürfen nur die vom Hotel zur Verfügung gestellten Bügeleisen und Kaffeemaschinen benutzt werden. Die Pension schließt jede Haftung für Schäden aus, die durch unerlaubt eingebrachte Gegenstände entstehen. 

12. die Haftung des Gastes für Schäden

 12.1 Der Gast haftet für alle Schäden, die der Dienstleister oder ein Dritter dem Gast, seiner Begleitperson oder Personen, die unter der Aufsicht einer dieser Personen stehen, zufügt. 12.2 Die Schadensersatzpflicht des Gastes besteht auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, den Schadensersatzanspruch unmittelbar gegen den Leistungserbringer geltend zu machen. 12.3 Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die anderen Gästen, Dritten oder dem Hotel durch den unbefugten Zutritt entstehen. 12.4 Die Gäste erhalten bei ihrer Ankunft eine Karte an der Eingangstür der Frühstückspension. Im Falle des Verlustes wird eine Gebühr von 10.000 HUF erhoben.

13 Rechte des Diensteanbieters 

13.1 Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die in Anspruch genommenen oder bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht nach, so steht dem Leistungserbringer ein Pfandrecht an den Sachen des Gastes zu, die er zur Sicherung seiner Ansprüche in das Hotel mitgebracht hat. 13.2 In der Pension werden verschiedene Programme zur Unterhaltung der Gäste organisiert. Diese Sendungen können von den Mitarbeitern der Pension oder von einem von der Pension beauftragten Unternehmen zu Marketing- und Werbezwecken fotografiert und gefilmt werden. Der Gast, der an den Programmen teilnimmt, erkennt an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass solche Bilder in Veröffentlichungen und in der Werbung verwendet werden können. Die Pension veröffentlicht diese Bilder so, dass der Gast nicht eindeutig erkennbar und identifizierbar ist, wobei die Erfordernisse des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre berücksichtigt werden. 

14 Pflichten des Dienstleisters 

14.1 Der Dienstleister erbringt die vertraglich bestellten Unterkunfts- und sonstigen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards. 14.2 Der Dienstleister ist verpflichtet, der schriftlichen Beschwerde des Gastes nachzugehen und die notwendigen Schritte zur Lösung des Problems zu unternehmen, die unternommenen Schritte schriftlich festzuhalten und den Gast darüber zu informieren. 

15. die Haftung des Dienstleisters für Schäden 

15.1 Der Leistungserbringer haftet für alle Schäden, die der Gast durch ein Verschulden des Leistungserbringers oder seiner Mitarbeiter im Hotel erleidet. 15.2 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf eine unvermeidbare Ursache zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters entzieht, oder die vom Gast oder von Personen, die unter der Aufsicht des Gastes stehen, verursacht wurden. 15.3 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, einen oder mehrere Orte im Hotel zu benennen, die der Gast nicht betreten darf. Der Diensteanbieter muss diese Stellen deutlich kennzeichnen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Gast oder Personen, die unter seiner Aufsicht stehen, an den Orten entstehen, die der Gast nicht betreten darf. 15.4 Der Leistungserbringer haftet nur dann für Schäden, wenn der Schaden unverzüglich nach Eintritt des Schadens mit den erforderlichen Angaben an der Rezeption des Leistungserbringers gemeldet wird. 15.5 Bei Bargeld, Wertpapieren, Wertsachen ist der Dienstleister nur dann zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Gast diese im Tresor an der Rezeption deponiert. 15.6 Für Schäden an anderen vom Gast eingebrachten Sachen haftet der Dienstleister nur, wenn der Schaden an einem Ort entstanden ist, der üblicherweise vom Gast genutzt wird oder dem Gast zugänglich ist. 15.7 Der Dienstleister haftet für den entstandenen Schaden bis zur Höhe des vom Gast gezahlten Tageszimmerpreises. 15.8 Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf das Gepäck des Vertragspartners und dessen Inhalt bei der An- und Abreise, beim Be- und Entladen sowie beim Transport zum und vom Zimmer. 

16. bei Krankheit oder Tod des Gastes 

16.1 Wenn der Gast während der Nutzung der Unterkunft oder der Dienstleistung erkrankt und der Dienstleister davon Kenntnis erlangt, bietet der Dienstleister dem Gast ärztliche Hilfe an, wobei die Kosten für die angebotene und angenommene ärztliche Hilfe vom Gast zu tragen sind. Stellt der Arzt eine ansteckende Krankheit fest, ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Betreuung zu verweigern. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch die vorzeitige Abreise aus dem Gästehaus entstehen, gehen zu Lasten des Gastes. 16.2 Bei Krankheit oder Tod des Gastes hat der Dienstleister Anspruch auf Entschädigung durch die Angehörigen oder Erben der erkrankten oder verstorbenen Person bis zur Höhe der vom Dienstleister vorgestreckten Arztkosten, des Wertes der vor dem Tod in Anspruch genommenen Leistungen und der Schäden, die am Eigentum des Dienstleisters und/oder seiner Gäste im Zusammenhang mit der Krankheit oder dem Tod entstanden sind. Der Tod des Gastes wird vom Dienstleister als Tod des Gastes vor Ablauf der Vertragslaufzeit angesehen, und in diesem Fall ist der Dienstleister nicht berechtigt, die Gebühr für den verbleibenden Teil der Vertragslaufzeit an den oder die gesetzlichen Erben zu erstatten. 

17. vis maior 
17.1 Jede Ursache oder jeder Umstand (z.B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, ungünstige Witterungsbedingungen, Stromausfall, Streik usw.), auf den weder der Dienstleister noch der Gast noch die Vertragspartei Einfluss hat – höhere Gewalt -, entbindet eine der Parteien von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, solange diese Ursache oder dieser Umstand besteht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Möglichkeit des Auftretens solcher Ursachen oder Umstände zu minimieren und dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.

20. das auf die Beziehungen zwischen den Parteien und dem zuständigen Gericht anwendbare Recht 

In Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, sind die Bestimmungen des ungarischen Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches, maßgebend. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, etwaige Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Führt dies nicht zu einem Ergebnis, vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Dienstleisters